In der Zeit vom vom 01.01. bis 30.04. darf nicht mit Köderfischen oder Kunstködern (Blinker, Wobbler, Twister, Fliege, usw.) geangelt werden.
Das Mindestmaß zur Entnahme der gefangenen Fische.
Die genannten Fischarten dürfen nur entnommen werden, wenn das Mindestmaß über- und Höchstmaß unterschritten wird.