Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen
Der Kartenausschnitt links zeigt den Bergsee im Erholungsgebiet Dammer Berge.

Die mit weißen Kreuzen gekennzeichneten Uferzonen dürfen weder beangelt noch betreten werden. Das Befahren der Uferzonen ist mit Fahrrädern, Mofas, sowie Kraftfahrzeugen jeglicher Art verboten.

Schonzeiten

In der Zeit vom vom 01.01. bis 30.04. darf nicht mit Köderfischen oder Kunstködern (Blinker, Wobbler, Twister, Fliege, usw.) geangelt werden.



Barsch 01.01 - 30.04.
Hecht 01.01. - 30.04.
Zander 01.01. - 30.04.

Mindestmaße

Das Mindestmaß zur Entnahme der gefangenen Fische.


Aal 50 cm
Barsch 20 cm
Brassen 25 cm
Güster 20 cm
Hecht 50 cm
Karpfen 45 cm
Plötze 20 cm
Rotfeder 20 cm
Schleie 35 cm
Wels 50 cm
Zander 50 cm

Entnahmefenster

Die genannten Fischarten dürfen nur entnommen werden, wenn das Mindestmaß über- und Höchstmaß unterschritten wird.


Barsch 20 - 40 cm
Hecht 50 - 85 cm
Karpfen 45 - 75 cm
Zander 50 - 75 cm
 *Diese Arten dürfen, wenn sie in Binnengewässern als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Besatzgewässer sind beim Fischereikundlichen Dienst hinterlegt.

Wir verweisen auf die Binnenfischereiverordnung, bzw. auf die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße des Bundeslandes.

Die Aktualität der Angaben kann nicht garantiert werden.


Fangmeldungen sind zwingend in den Fanglisten einzutragen.


Im Download-Bereich findet ihr unsere Allgemeinen Bestimmungen, Satzungsordnungen, etc.
Inhaber einer Jahres- bzw. Gastkarte haben sich hiermit in Kenntnis zu setzen.

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